
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsabschluss und Mietdauer
1.1 Mietvertrag: Ein Mietvertrag kommt erst mit Eingang einer Anzahlung auf das Konto von 1aevents zustande. Die Anzahlung beträgt zwischen 100 und 500 Euro, abhängig von der Mietsumme des Events. Die Anzahlung ist nicht erstattungsfähig. Der Mietzeitraum beginnt mit der Übergabe, dem Aufbau oder Versand der Mietgegenstände und endet mit der Rückgabe, dem Abbau oder dem Eingang der Gegenstände beim Vermieter.
1.2 Mindestmietzeit: Die Mindestmietdauer beträgt 3 Tage, auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig oder ungenutzt zurückgegeben werden.
1.3 Verlängerung der Mietdauer Bei verspäteter Rückgabe verlängert sich die Mietdauer automatisch um 1 bis 3 Tage. Der Kunde ist verpflichtet, 1aevents spätestens 1 Tag vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer über die Verzögerung zu informieren.
2. Beratungsgespräche: Die ersten beiden Beratungsgespräche sind kostenlos. Ab dem dritten Beratungsgespräch wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
3. Zahlungsbedingungen
3.2 Restzahlung: Der restliche Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung per Überweisung oder nach Absprache bei Übergabe der Mietgegenstände in bar zu entrichten.
3.3 Zusatzkosten: Zusätzliche Kosten wie Transport, Aufbau und Abbau werden separat berechnet und im Angebot ausgewiesen.
4. Mietgegenstände
4.1 Allgemeines: Die Mietgegenstände sind von vielen Personen genutzt worden. Daher können minimale Abweichungen von Fotos sowie kleine Gebrauchsspuren vorkommen. Diese stellen keinen Mangel dar.
4.2 Pflege und Nutzung: Die Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln und ausschließlich für die vereinbarte Veranstaltung zu verwenden. Offenes Feuer, Wunderkerzen oder andere Gefahrenquellen sind untersagt.
4.3 Verpackungen: Die Rückgabe muss in den dafür vorgesehenen Verpackungen erfolgen.
5. Kaution: Je nach Auftrag kann eine Kaution von bis zu 500 Euro verlangt werden. Diese wird nach einwandfreier Rückgabe und Überprüfung der Mietgegenstände erstattet.
6. Haftung des Mieters
6.1 Gefahrenübergang: Die Haftung für die Mietgegenstände geht mit der Übergabe oder dem Abschluss des Aufbaus auf den Mieter über.
6.2 Beschädigung und Verlust: Der Mieter haftet für jegliche Schäden, Verlust oder Bruch der Mietgegenstände während der Mietdauer. Im Falle von Beschädigungen wird der Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
7. Reinigung und Rückgabe
7.1 Pflege der Gegenstände: Die Mietgegenstände sind grob zu reinigen und von Essensresten zu befreien.
7.2 Reinigungsgebühren: Bei extremer Verschmutzung (z. B. Wachs, Kaugummi, Brandlöcher) wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr oder der Neubeschaffungspreis berechnet.
8. Gewährleistung und Mängel
10.1 Mängelanzeige: Mängel sind unmittelbar nach Übergabe oder Aufbau anzuzeigen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
11. Eigentumsvorbehalt: Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum von 1aevents. Entwürfe, Fotos und Konzepte dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung vervielfältigt oder weitergegeben werden.
12. Höhere Gewalt: 1aevents haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung des Vertrags aufgrund höherer Gewalt wie Naturkatastrophen, Streik oder pandemiebedingten Einschränkungen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesen Fällen nicht erstattet.
13. Schlussbestimmungen: Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand ist der Firmensitz von 1aevents.